Ein Mann, der zu Hause im Wohnzimmer auf dem Sofa schläft, im Hintergrund ein Heizkörper
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Heizen im Sommer: Infos und Tipps für Eigentümer und Mieter

 

Heizung und Wärmepumpe im Sommer ausschalten, denn das spart Energie. Oder etwa nicht? Die richtige Antwort hängt vom System ab: Erzeugt die Heizung auch Warmwasser? Gibt es einen Sommerbetrieb? Gilt für die Wärmepumpe etwas anderes? Und wer darf in Mietwohnungen die Heizung überhaupt umstellen? Mietrechtsexperte Jürgen Becher und Heiztechniker Jörg Halbich geben klare Antworten und Tipps.

Kann ich die Heizung im Sommer komplett abschalten oder ist eine Umschaltung in den Sommerbetrieb sinnvoller?

„Das hängt vom Heizungstyp ab,“ erklärt Heizungsexperte Jörg Halbich. „Zentralheizungen ohne Warmwasserbereitung sollten in jedem Fall abgeschaltet werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Dies gilt jedoch nicht, wenn mit der Heizung auch warmes Wasser erzeugt wird. Denn moderne Geräte wie die unseres Partners Vaillant schalten bei entsprechender Voreinstellung automatisch in den Sommerbetrieb. In diesem Modus wird kein Heizungswasser mehr bereitgestellt, sondern nur noch Warmwasser für Küche und Bad.“

Sommerbetrieb statt Abschalten: So arbeitet die Wärmepumpe im Sommer effizient

Im Sommer ist die Versuchung groß, die Wärmepumpe einfach komplett auszuschalten. Was im ersten Moment nach Stromsparen klingt, ist auf den zweiten Blick in den meisten Haushalten nicht die beste Idee. Denn auch Wärmepumpen sind oft nicht nur fürs Heizen, sondern auch für die Warmwasserbereitung zuständig, je nach System sogar für die Kühlung. Sinnvoller ist meist der Sommerbetrieb: hier ist die Raumheizung aus bzw. reduziert, die Warmwasseraufbereitung bleibt aber an. Ganz ausschalten lohnt sich eigentlich nur dann, wenn Warmwasser separat, d.h. dezentral erzeugt wird (z. B. Durchlauferhitzer/Boiler).

Wie schaltet man die Heizung auf Sommerbetrieb um?

Bei vielen Zentralheizungen (Gas, Öl, Fernwärme) gibt es am Heizkessel oder am Bedienfeld einen eigenen Knopf für den Sommerbetrieb. Der ist oft mit einer Sonne gekennzeichnet oder heißt „Sommer“, „Nur Warmwasser“ oder „Heizen aus“. Wird dieser Modus aktiviert, bleibt die Raumheizung aus, Warmwasser wird aber weiterhin erzeugt. Wichtig: Thermostate auf 0 oder Frostschutzsymbol runterdrehen ist kein Sommerbetrieb. Die Heizkörper bleiben zwar kalt, aber das Heizsystem wird dadurch nicht zentral umgestellt oder ausgeschaltet.

Wenn es keinen Sommer-Knopf gibt, funktioniert die Umstellung meist automatisch über die sogenannte Abschaltgrenze. Dabei legst du im Menü fest, ab welcher Außentemperatur die Heizung nicht mehr heizt und nur noch warmes Wasser aufbereitet. „Herstellerseitig sind die Geräte in der Regel auf 21 Grad Werkseinstellung voreingestellt,“ erläutert Jörg Halbich. „In gut gedämmten Häusern empfehlen wir jedoch, die Abschaltgrenze auf 12 Grad abzusenken.“ Dann bleibt die Heizung an kühlen Tagen im Frühjahr länger aktiv und schaltet erst bei stabil warmen Temperaturen komplett auf „nur Warmwasser“ um. Detaillierte Infos zum Sommerbetrieb an Deinem Vaillant Heizsystem findest Du in der Betriebsanleitung.

Beachte: Die Abschaltgrenze ist nicht die Heizkurve. Die Heizkurve übersetzt Außentemperatur in Heizleistung. Sie ist wie ein Automatik-Regler Deiner Heizung: Sie bestimmt, wie warm das Heizwasser sein soll, abhängig davon, wie kalt es draußen ist, um eine angenehme Innentemperatur sicherzustellen. Wie Du die Heizkurze richtig einstellst, erfährst Du hier.

Schaltest Du im Sommer die Heizung aus oder arbeitet Dein Heizsystem zu dieser Zeit im Sommerbetrieb? Lass es uns in den Kommentaren wissen. Wir freuen uns auf Deine Erfahrungen!

Und wie geht man mit manuell zu bedienenden Konstanttemperaturkesseln um?

Konstanttemperaturkessel sind ältere Heizungsanlagen, die ohne automatische Regelung arbeiten und Heizsaison oft mit konstant hohen Vorlauftemperaturen von 70 bis 80 Grad laufen. „Diese Temperatur kann man schon im Frühjahr herunterregeln. Im Sommer lässt sich die Heizung dann manuell abschalten,“ so Jörg Halbich.

Wenn die Anlage auch Warmwasser bereitet, sollten statt einer Komplettabschaltung die Brennerregelung oder die Speichertemperatur passend eingestellt werden. „Wir empfehlen, sich das beim ersten Mal von einem Heizungsexperten direkt am Gerät zeigen zu lassen.“ Außerdem gilt: Frühjahr und Sommer sind ideale Jahreszeiten, um eine veraltete Heizung auszutauschen. Warum das so ist, erfährst Du im Artikel „Heizung erneuern – Aber wann?“.

Noch Fragen offen? Hier geht‘s zum Interview mit dem Heiztechniker Jörg Halbich:

 

Wer darf die Heizung ausschalten oder in den Sommerbetreib umstellen?

Wer die Heizung ausschalten oder auf Sommerbetrieb umstellen darf, hängt vor allem davon ab, wem die Heizungsanlage gehört und wer sie technisch bedienen darf. In einem Einfamilienhaus oder bei einer eigenen Etagenheizung ist die Sache klar: Eigentümer oder Mieter, sofern ihnen die Bedienung vertraglich übertragen ist, nehmen die Einstellungen selbst vor. Sie können die Anlage ausschalten, in den Sommerbetrieb wechseln oder die Abschaltgrenze anpassen, solange Warmwasser und Frostschutz gewährleistet bleiben.

Anders sieht es in Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung aus. Dort gehört die Heizungsanlage zum Gemeinschaftseigentum. Die Verantwortung liegt in der Regel beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung. Sie entscheiden, wann die Anlage in den Sommerbetrieb umgestellt oder ganz abgeschaltet wird. Einzelne Mieter können die zentrale Heizung nicht selbst umstellen, sondern lediglich über die Thermostate in der Wohnung regulieren, wie viel Wärme abgegeben wird.

Müssen Vermieter laut Mietrecht im Sommer heizen?

„Ja, das müssen Vermieter! Und zwar immer dann, wenn die Außentemperatur drei Tage lang weniger als 12 Grad beträgt. Ist es nur mal einen Tag kühl, dann muss die Heizung im Sommer nicht extra eingeschaltet werden, da sich die Innenraumtemperatur in der Regel einige Tage hält“, erläutert Mietrechtsexperte Jürgen Becher, der mittlerweile im Ruhestand ist. Grundlage dafür ist § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört laut Becher: „Je nach Raum müssen in der Wohnung mindestens 20 Grad erreicht werden. In der Nacht dürfen die Temperaturen 18 Grad nicht unterschreiten.“

Ob tatsächlich geheizt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab, etwa von der Außentemperatur, der Dauer der Kältephase, der Dämmung des Gebäudes und der tatsächlichen Raumtemperatur. Klar ist aber: Der Sommer allein entbindet Vermieter nicht von ihrer Heizpflicht.

Welche Rechte haben Mieter, wenn die Heizung im Sommer kalt bleibt?

„Stellt der Vermieter die Heizung trotz Aufforderung nicht an, kann der Mieter die Miete mindern“, sagt Jürgen Becher. „Sinkt die Innenraumtemperatur zum Beispiel an zwei Tagen auf 15 Grad, dann ist eine Mietminderung von rund zwei Prozent angemessen. Diese darf sich jedoch nur auf den Mietanteil für die betroffenen Tage beziehen.

Mieter sollten außerdem die Temperaturen dokumentieren, etwa durch Fotos vom Thermometer oder einem kurzen Temperaturprotokoll. Das hilft bei Rückfragen oder möglichen Streitigkeiten. Grundsätzlich gilt: Eine Mietminderung ist kein Druckmittel auf Verdacht, sondern greift nur dann, wenn die Wohnung nicht mehr vertragsgemäß nutzbar ist. Bleibt es nur kurzzeitig kühl, reicht das meist nicht aus. Hält die Kälte jedoch an und der Vermieter reagiert nicht, können Mieter ihre Rechte geltend machen.

Nur einer der Nachbarn im Mehrfamilienhaus möchte im kalten Sommer heizen. Kommen dann auf alle Mieter Kosten zu?

Möchte in einem Mehrfamilienhaus nur ein einzelner Mieter im Sommer heizen, kann das tatsächlich Auswirkungen auf alle Hausbewohner haben. Der Grund liegt im Aufbau zentraler Heizungsanlagen. „Wenn der Vermieter das Heizsystem anschaltet, entstehen Grundkosten – zum Beispiel durch den Stromverbrauch. Diese Grundkosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt,“ sagt Jürgen Becher. Das gilt auch dann, wenn am Ende nur eine Wohnung tatsächlich Wärme abnimmt. Das individuelle Heizverhalten spielt für diesen Kostenanteil also keine Rolle.

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