Die Bundesförderung für effiziente Gebäude: hohe Zuschüsse für nachhaltige Bauweise und Heizungen

Aktuelle Reform der BEG-Einzelmaßnahmen
Seit 21. Juli 2026: BEG-Förderung angepasst – frühzeitiges Handeln lohnt sich
Die Modernisierung des Heizungsbestands bleibt eines der zentralen energiepolitischen Projekte in Deutschland. Entsprechend wird der Austausch alter Heizungen auch weiterhin umfangreich gefördert. Mit der Reform der BEG-Einzelmaßnahmen zum 21. Juli ändern sich jedoch Fokus und Umfang der Heizungsförderung.
Statt dauerhaft gleichbleibender Förderbedingungen tritt ab sofort eine Degression in Kraft: Die maximal förderfähigen Kosten und einzelne Förderbausteine sinken schrittweise im halbjährlichen Rhythmus. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Ein früher Förderantrag kann finanzielle Vorteile von mehreren hundert oder am Ende sogar mehreren tausend Euro bedeuten.
Gleichzeitig ist die neue BEG-Förderung stärker sozial ausgerichtet. Haushalte mit niedrigem Einkommen und Familien mit Kindern sollen gezielter unterstützt werden.


Das Wichtigste auf einen Blick
Fördersummen sinken schrittweise
Die ersten Anpassungen sind bereits mit Inkrafttreten der Reform erfolgt: Die maximal förderfähigen Kosten beim Heizungstausch liegen seit dem 21. Juli 2026 bei 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus beläuft sich jetzt auf 16 Prozent. Der Effizienzbonus von bisher 5 Prozent ist entfallen.
Von jetzt an sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro, erstmalig am 1. Februar 2027. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird im gleichen Intervall um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt.
Die staatliche Förderung ist insgesamt auf maximal bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (bei zvE bis 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro mit Kind) für eine Wohneinheit begrenzt.
Es profitieren niedrige Einkommen und Familien mit Kindern
Der Einkommensbonus ist jetzt feiner gestaffelt. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.000 Euro beträgt der Einkommensbonus nun 40 Prozent. Zwischen 30.001 und 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen zwischen 40.001 und 50.000 Euro können sich nun erstmals über einen Einkommensbonus von 10 Prozent freuen.
Für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind steigen die Freigrenzen für das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro. Dadurch kann ein Haushalt in eine günstigere Förderstufe fallen und von einem höheren Einkommensbonus profitieren. Das heißt zum Beispiel: Haushalte mit einem Kind und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 60.000 Euro bekommen 10 Prozent Einkommensbonus.
Boni-Übersicht
Zuschussförderung für den Heizungstausch
| BEG alt (bis 20. Juli 2026) | BEG neu (bis 31. Januar 2027*) | |||
|---|---|---|---|---|
| 30 % Grundförderung | 30 % Grundförderung | |||
| 20 % Klimageschwindigkeits- Bonus | 30 % Einkommens- Bonus | 5 % Effizienz- Bonus | 16 % Klimageschwindigkeits- Bonus | bis zu 40 % Einkommens- Bonus |
| Max. förderfähige Kosten 30.000 € | Max. förderfähige Kosten 28.000 € | |||
| Kumulierbar bis max. 70 % | Max. Fördersumme 21.000 € | Kumulierbar bis max. 80 % | Max. Fördersumme 22.400 € | |
Änderung des Förderhöchstsatzes
Bisher war die maximale Zuschusshöhe auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Für Haushalte in der niedrigsten Einkommensstufe steigt dieser Förderhöchstsatz vorübergehend auf bis zu 80 Prozent. Dieser erhöhte Höchstsatz gilt allerdings nur zeitlich begrenzt und sinkt anschließend schrittweise wieder auf 70 Prozent. Auch in anderen Einkommensgruppen wirken sich die Degression der förderfähigen Kosten und die Absenkung einzelner Boni auf die maximal erreichbare Fördersumme aus.
Zuschussförderung Heizungstausch
Beispielrechnung möglicher Förderungen*
| Alt | Neu | 2026 | I.2027 | II.2027 | I.2028 | II.2028 | I.2029 | II.2029 | I.2030 | II.2030 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 30.000€ | Förderfähige Kosten | 28.000€ | 27.250€ | 26.500€ | 25.750€ | 25.000€ | 24.250€ | 23.500€ | 22.750€ | 22.000€ | |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen in Euro Einkommens-Bonus in Prozent | Förderhöchst summe in Euro Förderhöchstsatz in Prozent | Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (ohne & mit Kind) in Euro Einkommens-Bonus in Prozent | Förderhöchstsummen in Euro Förderhöchstsatz in Prozent | |||||||||
| 0 - 30.000€ 30 % | 21.000€ 70 % | 0 - 30.000€ mit Kind 0 - 40.000€ 40 % | 22.400€ 80 % | 21.800€ 80 % | 20.670€ 78 % | 19.055€ 74 % | 17.500€ 70% | 16.975€ 70 % | 16.450€ 70 % | 15.925€ 70 % | 15.400€ 70 % | |
| 30.001 - 40.000€ 30 % | 21.000€ 70 % | 30.001 - 40.000€ mit Kind 40.001 - 50.000€ 30 % | 19.600€ 70 % | 19.075€ 70 % | 18.020€ 68 % | 16.480€ 64 % | 15.000€ 60 % | 14.550€ 60 % | 14.100€ 60 % | 13.650€ 60 % | 13.200€ 60 % | |
| 40.001 - 50.000€ 0 % | 16.500€ 55 % | 40.001 - 50.000€ mit Kind 50.001 - 60.000€ 10% | 15.680€ 56 % | 14.170€ 52 % | 12.720€ 48 % | 11.330€ 44 % | 10.000€ 40 % | 9.700€ 40 % | 9.400€ 40 % | 9.100€ 40 % | 8.800€ 40 % | |
| ab 50.001€ 0 % | 16.500€ 55 % | ab 50.001€ mit Kind ab 60.001€ 0% | 12.880€ 46 % | 11.445€ 42 % | 10.070€ 38 % | 8.755€ 34 % | 7.500€ 30 % | 7.275€ 30 % | 7.050€ 30 % | 6.825€ 30 % | 6.600€ 30 % | |
Was bedeutet die Reform in der Praxis?
Die neuen Regeln der BEG EM setzen stärker auf sozialen Ausgleich und entlasten insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen sowie Familien mit Kindern. Bestimmte technische Kriterien wie natürliche Kältemittel verlieren dagegen an Bedeutung für die Förderhöhe.
Gleichzeitig sinken die möglichen Fördersummen kurz- bis mittelfristig deutlich. Das betrifft perspektivisch alle Einkommensklassen, auch wenn Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen zunächst noch von einer höheren Förderquote profitieren können.
Trotz der Kürzungen bleiben weiterhin attraktive Zuschüsse im fünfstelligen Bereich möglich. Klar ist aber auch: Durch die Degression der förderfähigen Kosten und des Klimageschwindigkeitsbonus kann sich ein früher Antrag finanziell lohnen. Wer eine förderfähige Heizungsmodernisierung plant, sollte Investition und Antragstellung daher schnellstmöglich angehen.
Überblick Bundesförderung für effiziente Gebäude
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Je nachdem, ob Sie einzelne Maßnahmen umsetzen, einen Altbau komplett sanieren oder neu bauen, gelten unterschiedliche Richtlinien, Förderoptionen und Förderquoten. Hier finden Sie die wichtigsten Bausteine der BEG im Überblick

- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Sanierung (BEG WG / BEG NWG)
- Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN)
BEG EM steht für die Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Darunter fallen folgende Maßnahmen und Möglichkeiten der Förderung.
Geförderte Maßnahmen
Heizungstausch, insbesondere der Ersatz von Gas-, Öl- und Nachtspeicherheizungen durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien, wie beispielsweise einer Wärmepumpe.
Energetische Sanierung der Gebäudehülle, wie Dämmung von Fassade, Dach und Kellergeschossdecke. Einbau von Fenstern und Außentüren mit höherem Dämmwert.
Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung), die zur Effizienzsteigerung beiträgt, wie smarte Regelungstechnik oder eine Lüftungsanlage.
Heizungsoptimierung wie der hydraulische Abgleich des Verteilsystems, der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung oder die optimale Einstellung des Heizgeräts.
Möglichkeiten der Förderung
Zuschussförderung für den Heizungstausch und für energetische Maßnahmen.
Zinsverbilligter Ergänzungskredit der KfW-Bank als optionale Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen. Dieser Förderkredit wird nur in Verbindung mit der Zuschussförderung gewährt.


BEG KFN Klimafreundlicher Neubau
Neubau-Förderung für die höchste Stufe der Nachhaltigkeit
Förderung für Neubauten gibt es nur, wenn sie klimafreundlich sind. Ihr Haus muss die Effizienzhaus-Stufe 40 (EH 40) und die Nachhaltigkeitsklasse (NH) erfüllen. Für die NH-Klasse ist eine Zertifizierung der nachhaltigen Bauweise erforderlich. Die BEG KFN-Richtlinie gilt sowohl für den Bau als auch für den Ersterwerb eines Effizienzhauses. Alle aktuellen Fördersätze und Bedingungen finden Sie auf unserer Ratgeberseite zur BEG KFN.
Fazit
Auch nach der Reform wird der Heizungstausch attraktiv gefördert. Zwar fallen die möglichen Fördersummen künftig in vielen Fällen niedriger aus als bisher, aber dafür profitieren Haushalte mit niedrigem Einkommen zunächst von einer höheren Förderquote. Auch Familien mit Kindern werden gezielter berücksichtigt.
Trotz Kürzungen sind weiterhin hohe Zuschüsse im fünfstelligen Bereich möglich – aufgrund der Degression lohnen sich weiterhin frühzeitige Anträge. Wer eine Modernisierung mit einer Wärmepumpe plant, sollte die Gelegenheit noch dieses Jahr ergreifen.
Alle Details zur neuen Wärmepumpen-Förderung finden Sie hier:Unterstützung von Vaillant
Vaillant Fördergeldservice
Welche Fördersätze Sie bei Ihrem Vorhaben erreichen können, ermittelt für Sie unser Fördergeldservice, auch über die BEG hinaus. Eine ebenso kompetente Beratung bietet Ihnen der Vaillant Fachpartner. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet viel Geld, damit Ihr Haus Energie und Treibhausgase spart. Die Förderbedingungen im Einzelnen zu erfüllen, ist jedoch eine Herausforderung, die Sie mit Vaillant an Ihrer Seite spielend meistern. Freuen Sie sich auf Ihr komfortables, nachhaltiges Zuhause!
Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat unterstützt den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme mit einer Basisförderung von 30 %. Für den Austausch einer alten, funktionierenden Heizung erhalten Sie zusätzlich derzeit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 01.02.2027 halbjährlich jeweils um 4% sinkend) bei selbstgenutztem Wohneigentum, vorausgesetzt, das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Einkommensbonus bei selbstgenutztem Wohneigentum wird in folgenden Höhen gewährt: 40 % für zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE) bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro zvE und 10 % bis 50.000 Euro zvE. Das für die Berechnung der Förderung maßgebliche zvE reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag von 10.000 Euro bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und wird gewährt bei einem zvE bis maximal 60.000 Euro. Die staatliche Förderung ist insgesamt auf maximal bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (bei zvE bis 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro mit Kind) für eine Wohneinheit begrenzt. Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027 halbjährlich jeweils um 750 Euro sinkend), jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Alle Angaben ohne Gewähr.


