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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Bis 2045 soll das Heizen in Deutschland vollständig klimaneutral sein. Was dies für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet, regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)*, welches der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat.
Mann kniet im Garten neben seiner Tochter. Im Hintergrund steht eine Wärmepumpe von Vaillant.

Während der Einbau von Wärmepumpen uneingeschränkt möglich ist und attraktiv gefördert wird, gilt für neue Öl-, Gas- und Biogasheizungen eine Biotreppe. Demnach muss der Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe in diesen Anlagen schrittweise bis 2040 auf 60 Prozent steigen. Die Förderung ist aber grundlegend technologieoffen. Das Gesetzt regelt außerdem die Kostenaufteilung in Mietverhältnissen. Das GModG ersetzt das ehemalige Gebäudeenergiegesetzt (GEG) vollständig.

Frau pflanzt einen Baum im GartenFrau pflanzt einen Baum im Garten

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?

GModG mit Fokus auf CO₂-Emissionen

Das GModG soll dazu beitragen, die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz dürfen die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors im Jahr 2030 höchstens 67 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente betragen. Maßstab für die langfristigen Minderungsziele ist das Referenzjahr 1990.

So enthält das GModG als Nachfolgerin des GEG Emissionsfaktoren für unterschiedliche Energieträger. Auf dieser Grundlage lassen sich die mit dem Betrieb eines Gebäudes verbundenen Treibhausgasemissionen rechnerisch ermitteln. Ausschlaggebend sind dabei neben dem eingesetzten Energieträger, etwa Gas, Heizöl oder Strom, auch der Energiebedarf beziehungsweise der tatsächliche Energieverbrauch des Gebäudes.

Ziel ist es, den Einsatz fossiler Energieträger zugunsten erneuerbarer Energien und klimaneutraler Brennstoffe schrittweise zu reduzieren. Dazu können beispielsweise Wärmepumpen Umweltwärme nutzen, während neue Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden zunehmend mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden müssen.

Was muss ich beachten?

Die wichtigsten Eckpunkte zum Austausch von Heizungen

Wichtig: Die neuen Anforderungen an Heizungen und Brennstoffe gelten nur für den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Anlagen dürfen weiter genutzt und repariert werden.

Wärmepumpen stellen in vielen Fällen die effizienteste und damit klimaschonendste Technologie dar. Sie können im Rahmen des GModG nahezu uneingeschränkt genutzt werden und werden im Rahmen des BEG zudem attraktiv gefördert.

Wo eine reine Wärmepumpe derzeit nicht die optimale Lösung darstellt, können beispielsweise Hybridsysteme, Biomasseheizungen oder geeignete Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung infrage kommen. Das GModG erkennt ausdrücklich auch bestimmte hocheffiziente, gebäude- oder gebäudenahe und netzintegrierte KWK-Lösungen an.

Grafik veranschaulicht die Biotreppe ab 2029 bis 2025 in einer Stufengrafik.Grafik veranschaulicht die Biotreppe ab 2029 bis 2025 in einer Stufengrafik.

Auch der Einbau von Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen ist weiterhin möglich. Die sogenannte Biotreppe schreibt jedoch vor, dass der Anteil von klimaneutralen Brennstoffen in diesen Anlagen bis 2040 schrittweise auf 60 Prozent steigen muss:

  • mindestens 10 Prozent ab 1. Januar 2029
  • mindestens 15 Prozent ab 1. Januar 2030
  • mindestens 30 Prozent ab 1. Januar 2035
  • mindestens 60 Prozent ab 1. Januar 2040

GModG - das sollten Sie wissen

Die wesentlichen Inhalte des neuen GModG:

Der Einbau von Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen bleibt möglich. Die Biotreppe schreibt jedoch vor, dass ein schrittweise steigender Anteil der von diesen Anlagen bereitgestellten Wärme mit bestimmten klimaneutralen Brennstoffen erzeugt werden muss: Diese beginnt ab dem 1. Januar 2029 mit einem Anteil von mindestens 10 Prozent. Ein Jahr darauf steigt der Wert auf 15 Prozent. Ab Januar 2035 gelten 30 Prozent und schließlich ab Januar 2040 60 Prozent. Es gibt verschiedene Optionen, fossile Anlagen klimafreundlich zu betreiben. Grüne Gase wie Bioerdgas, Wasserstoff oder die Kombination mit Wärmepumpen sind möglich. Vaillant bietet für alle diese Varianten leistungsfähige Modelle an.

Vaillant Wärmepumpe aroTHERM plus steht vor einer Hauswand, die mit Efeu begrünt istVaillant Wärmepumpe aroTHERM plus steht vor einer Hauswand, die mit Efeu begrünt ist

Wärmepumpen bleiben erste Wahl

Trotz dieser Neuerungen gilt: Der Einbau von Wärmepumpen bleibt in den meisten Fällen die attraktivste Option. Diese hocheffiziente Technologie hat sich in den vergangenen Jahren am Markt durchgesetzt und wird auch in Zukunft zuverlässig gefördert. Sie kommt außerdem ohne Brennstoffe aus, die unter die Biotreppe fallen. Es ist daher zu erwarten, dass der Anteil von Wärmepumpen an der Wärmeversorgung weiterhin stark ansteigt.

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Spielräume für alternative Lösungen

Eignen sich Wärmepumpen in bestimmten Objekten aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht, können Gebäudeeigentümer schon heute auf praktikable Alternativen zurückgreifen. So lassen sich moderne Gasheizungen von Vaillant bereits mit bis zu 100 Prozent Bio-Erdgas oder Bio-Flüssiggas betreiben. Die Umrüstung der neuen Gas-Brenntwertgeräte ecoTEC plus 1-5 und ecoTEC exclusive VC 1-7 ab Baujahr 2024 auf 100 Prozent Wasserstoff ist per Zubehör ebenfalls möglich. Die neue Flexibilität des GModG trägt also auch an dieser Stelle den Marktentwicklungen Rechnung.

Das Gesetz regelt im Einzelnen den Einsatz verschiedenster Technologien. Beim irreparablen Ausfall einer bestehenden Heizung greift zudem ein Schutzmechanismus: Die Biotreppe wird in diesem Fall für zwölf Monate ausgesetzt. Dadurch soll eine kurzfristige und praktikable Ersatzversorgung ermöglicht werden.

Heizungstausch im Bestand und zukunftssichere Heizsysteme im Neubau

Was gilt bei Bestandsgebäuden?

Die gute Nachricht: Intakte Heizungen im Bestand können voraussichtlich bis mindestens 2045 weiterbetrieben werden. Wurden sie vor Inkrafttreten des GModG installiert, ist ein Austausch ist nicht nötig. Auch die Biotreppe gilt für diese Heizungen nicht. Ein noch vorzulegendes Gesetz soll allerdings klären, wie das Ziel der Klimaneutralität ab 2045 sichergestellt wird. Soll die „fossil betriebene“ Heizung 1:1 ersetzt werden, ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb ratsam. Eine gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht wie im früheren GEG gibt es allerdings nicht mehr.

Was ist im Neubau zu beachten?

Die Vorgaben des GModG gelten auch im Neubau. Sie können mit dem der Anschluss an ein Wärmenetz (Nahwärme / Fernwärme) oder den Einbau einer Wärmepumpe erfüllt werden. Auch andere klimafreundliche Technologien sowie Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen, die die jeweils geltende Stufe der Biotreppe erfüllen, sind möglich.

Was gilt in Mietverhältnissen?

Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern

Beim Einbau neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen teilen sich Mieter und Vermieter ab 2028 die Gasnetzentgelte hälftig und ab 2029 auch die Bioanteile gemäß Biotreppe. In bestimmten Fällen werden auch kleine Vermieter geschützt: Sind bestimmte, eng definierte Voraussetzungen erfüllt, kann ihre Kostenbeteiligung unter Umständen entfallen.

Junge sitz an einem Sparschwein und wirft Münzen hineinJunge sitz an einem Sparschwein und wirft Münzen hinein

Investieren lohnt sich – gerade jetzt!

Das GModG schafft Investitionssicherheit und neue Anreize, in moderne Heiztechnik zu investieren. Zugleich gewährt es dem Markt wieder mehr Entscheidungsfreit – und dessen Entwicklung ist eindeutig: Wärmepumpen haben sich in Deutschland längst als Lösung der Wahl etabliert. Da Wärmepumpen in den allermeisten Fällen klar die effizienteste Art des Heizens darstellen und auch zukünftig keinen Restriktionen wie der Biotreppe unterliegen, ist sogar eine Beschleunigung dieses Trends zu erwarten.

Flankiert wird das GModG von den geplanten Änderungen der Heizungsförderung im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen: Das schrittweise Absinken der förderfähigen Kosten und des Klimageschwindigkeitsbonus macht eine frühzeitige Investition besonders attraktiv.

FAQ GModG

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Die Informationen basieren auf dem aktuell beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das derzeit noch nicht in Kraft getreten ist. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sind Änderungen möglich. Alle Angaben ohne Gewähr.