Förderung Wärmepumpe 2026: Zuschüsse, Antrag und was sich ändert

Wärmepumpenförderung 2026: Das Wichtigste in Kürze
Wärmepumpen werden auch im zweiten Halbjahr 2026 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit hohen Summen gefördert. Das macht den Umstieg auf eine moderne Heizlösung zur Zeit besonders attraktiv. Mit Zuschüssen und zusätzlichen Boni lassen sich die Investitionskosten deutlich reduzieren.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen und auf eine förderfähige Wärmepumpe achten, die die neuen Anforderungen ab 2026 erfüllt.
Das Wichtigste der neuen Wärmepumpenförderung im Überblick:
- Die Basisförderung bleibt bei 30 Prozent.
- Der Effizienzbonus von bisher 5 Prozent ist entfallen.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus beläuft sich jetzt auf 16 Prozent.
- Die maximal förderfähigen Kosten beim Heizungstausch belaufen sich auf 28.000 Euro.
- Von jetzt an sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro, erstmalig am 1. Februar 2027. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird im gleichen Intervall um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt.
- Der Einkommensbonus ist jetzt feiner gestaffelt. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.000 Euro beträgt der Einkommensbonus nun 40 Prozent. Zwischen 30.001 und 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen zwischen 40.001 und 50.000 Euro können sich nun erstmals über einen Einkommensbonus von 10 Prozent freuen.
- Für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind steigen die Freigrenzen für das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro. Dadurch kann ein Haushalt in eine günstigere Förderstufe fallen und von einem höheren Einkommensbonus profitieren. Das heißt zum Beispiel: Haushalte mit einem Kind und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 60.000 Euro bekommen 10 Prozent Einkommensbonus.
- Die staatliche Förderung ist insgesamt auf maximal bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (bei zvE bis 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro mit Kind) für eine Wohneinheit begrenzt.


Grenzwerte 2026
Strengere Anforderungen an die Geräuschentwicklung bei Wärmepumpen
Ab dem 1. Januar 2026 gelten strengere Anforderungen an die Geräuschentwicklung von Luft Wasser Wärmepumpen. Damit wird die Förderung stärker an technische Qualitätsstandards geknüpft.
Konkret bedeutet das: Neue Geräte müssen künftig mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten des EU Ökodesigns liegen. Bisher war eine Unterschreitung von 5 Dezibel ausreichend. Nur wenn diese Vorgaben erfüllt werden, bleibt die Wärmepumpe förderfähig.
Mehr Infos zur Lautstärke von Wärmepumpen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Basis für die Wärmpenförderung
Förderung der Wärmepumpe auch in 2026 über die KfW
Die Förderung für Wärmepumpen ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt. Für den Heizungstausch wird der Zuschuss über die KfW abgewickelt. Grundlage ist das Förderprogramm für Einzelmaßnahmen. Für Privatpersonen ist dabei vor allem der KfW Zuschuss Nr. 458 relevant.
Für Sie bedeutet das: Den gesamten Prozess von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Zuschusses durchlaufen Sie über das KfW Portal. Dabei arbeiten Sie eng mit einem Fachhandwerksbetrieb zusammen. Dieser erstellt die notwendigen technischen Unterlagen, begleitet die Antragstellung und bestätigt nach der Installation die fachgerechte Umsetzung.
Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die Installation Ihrer Wärmepumpe starten. Die Erfahrungen unserer Partner und Kunden zeigen, dass der Prozess in der Praxis schnell und unkompliziert abläuft.
Weitere Details zu Voraussetzungen und Abläufen finden Sie in unserem Ratgeber zur BEG Förderung.
Förderung Schritt für Schritt
So beantragen Sie die Förderung für Ihre Wärmepumpe
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Im ersten Schritt planen Sie Ihr Vorhaben gemeinsam mit einem Fachhandwerksbetrieb. Dieser prüft die Förderfähigkeit Ihrer Wärmepumpe und erstellt die notwendigen technischen Unterlagen. Auf dieser Basis schließen Sie einen Liefer und Leistungsvertrag ab und stellen anschließend den Förderantrag über das KfW Portal.
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Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die Wärmepumpe installiert werden. Der Fachbetrieb übernimmt den Einbau und sorgt für die fachgerechte Inbetriebnahme der Anlage.
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Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der Fachhandwerksbetrieb die Umsetzung. Anschließend reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der KfW ein. Dazu gehören Rechnung und die technische Bestätigung. Wichtig ist, dass die Rechnung bereits bezahlt wurde. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Finanzierung ergänzen
Finanzierung der Wärmepumpe mit dem KfW-Ergänzungskredit
Auch mit einer hohen Förderung bleibt ein Teil der Investitionskosten bestehen. Um diese Kosten planbar zu gestalten, können Sie den Zuschuss mit dem KfW Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen im Wohngebäude (358/359) kombinieren.
Das Wichtigste im Überblick: Sie können bis zu 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit erhalten. Voraussetzung für die besonders günstige Konditionen ist unter anderem ein Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.
Der Kredit wird zusätzlich zur bereits bewilligten Zuschussförderung gewährt und lässt sich direkt mit dieser kombinieren. So verteilen Sie die verbleibenden Kosten auf planbare monatliche Raten und entlasten Ihre Investition spürbar.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht und kein Rechtsanspruch besteht.
Wie Sie die Finanzierung optimal auf Ihre persönliche Situation abstimmen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Finanzierung von Wärmepumpen.
FAQ Förderung Wärmepumpe 2026
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten.
Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat unterstützt den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme mit einer Basisförderung von 30 %. Für den Austausch einer alten, funktionierenden Heizung erhalten Sie zusätzlich derzeit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 01.02.2027 halbjährlich jeweils um 4% sinkend) bei selbstgenutztem Wohneigentum, vorausgesetzt, das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Einkommensbonus bei selbstgenutztem Wohneigentum wird in folgenden Höhen gewährt: 40 % für zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zvE) bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro zvE und 10 % bis 50.000 Euro zvE. Das für die Berechnung der Förderung maßgebliche zvE reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag von 10.000 Euro bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und wird gewährt bei einem zvE bis maximal 60.000 Euro. Die staatliche Förderung ist insgesamt auf maximal bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (bei zvE bis 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro mit Kind) für eine Wohneinheit begrenzt. Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027 halbjährlich jeweils um 750 Euro sinkend), jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Förderratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.



